Das Schul-iPad zu Hause begleiten
Liebe Eltern der iPad-Klassen: Hier zeigen wir Schritt für Schritt, wie Sie Nutzungszeiten und Apps auf dem iPad Ihres Kindes selbst festlegen – kostenlos, mit den Bordmitteln von Apple.
Wer regelt wann?
Während der Unterrichtszeit schränkt die Schule die Nutzung je nach Jahrgang ein; dann laufen nur die Schul-Apps. Für den Nachmittag, den Abend, die Nacht und das Wochenende entscheiden Sie als Familie.
Diese Seite ergänzt die Informationen der Schule zur digitalen Erziehung um konkrete Anleitungen.
- Nacht: nur „Immer erlaubt“
- Schultag: regelt die Schule
- Freizeit: Ihre Nutzungszeiten
Zeitplan für die Nacht: von 21:00 bis 6:30 Uhr nur Apps aus „Immer erlaubt“. Danach gelten Ihre Nutzungszeiten.
Zu Ihrer Anleitung
Gut zu wissen, bevor Sie anfangen
Braucht Ihr Kind überhaupt einen Apple-Account?
Für die Schule nicht: Alle Schul-Apps installiert die Schule selbst. Ohne Apple-Account kann Ihr Kind keine Apps aus dem App Store laden. Für viele Familien ist das die einfachste Lösung. Nutzungszeiten können Sie trotzdem festlegen. Account prüfen
Ein Tageslimit für „alle Apps“ ist keine gute Idee
Die Bildschirmzeit zählt auch die Nutzung im Unterricht mit, und ein Schultag umfasst schon fast fünf Stunden. Begrenzen Sie deshalb nur Bereiche wie Spiele, Unterhaltung und soziale Medien.
Extra ein altes iPhone kaufen?
Lieber nicht ohne Prüfung. Die aktuelle Kindersicherung funktioniert nur, wenn alle Geräte der Familie auf dem neuesten System laufen, derzeit Version 27. Ein Gerät, das keine Updates mehr bekommt, passt irgendwann nicht mehr zum iPad. Der Weg direkt am iPad begrenzt genauso gut und kostet nichts. Mehr dazu
Mit Ihrem iPhone, iPad oder Mac steuern
Über die Familienfreigabe von Apple ändern Sie alles bequem vom eigenen Gerät aus. Ihr Kind kann Sie um mehr Zeit oder neue Apps bitten, Sie entscheiden per Fingertipp.
Was Sie brauchen
- Ein eigenes iPhone, iPad oder einen Mac mit Version 27 (iOS 27, iPadOS 27 oder macOS 27).
- Das iPad Ihres Kindes ebenfalls mit iPadOS 27.
- Einen eigenen Apple-Account für Sie und einen Kinderaccount für Ihr Kind in Ihrer Familie. So prüfen Sie den Account Ihres Kindes
Updates prüfen: Einstellungen › Allgemein › Softwareupdate
Älteres Eltern-Gerät?
Die Regel lautet: Ihr Gerät muss dieselbe Hauptversion unterstützen wie das iPad, also aktuell Version 27. Ob ein Modell das kann und wie lange noch, zeigt Apple in der Liste der unterstützten Geräte. Bekommt Ihr Gerät später keine Updates mehr, funktioniert die Steuerung nicht mehr zuverlässig. Dann ist der Weg direkt am iPad die bessere Wahl.
Neu einrichten
Die Bezeichnungen können je nach Version leicht abweichen.
Familie und Kinderaccount
- Familienfreigabe auf Ihrem Gerät einrichten: Einstellungen › Ihr Name › Familie. Ausführlich bei Apple.
- Hat Ihr Kind noch keinen Account: einen Kinderaccount erstellen. Hat es schon einen: in die Familie einladen.
- Ihr Kind meldet sich auf seinem iPad mit dem Kinderaccount an.
Bildschirmzeit einschalten und sichern
- Einstellungen › Familie › Name Ihres Kindes öffnen und den Anweisungen auf dem Bildschirm folgen.
- Einen eigenen Code festlegen: Code & Verwaltung › Bildschirmzeit-Einstellungen sperren. Vier Ziffern, die Ihr Kind nicht kennt, nicht der Code zum Entsperren des iPads.
Wichtige Apps immer erlauben
- Einstellungen › Familie › Name Ihres Kindes › Immer erlaubt
- Über „Apps hinzufügen“ die Apps eintragen, die Ihr Kind für Unterricht und Hausaufgaben braucht. Welche das sind, weiß Ihr Kind meist selbst; im Zweifel hilft die Klassenleitung.
Nachts eine Pause
- Einstellungen › Familie › Name Ihres Kindes › Zeitplan für Bildschirmzeit und „Zeitplan“ einschalten.
- „Zeitplan hinzufügen“, Tage wählen und für die Nacht keine App-Bereiche freigeben. Dann laufen nur Apps aus „Immer erlaubt“. Die passenden Uhrzeiten zeigt das Tagesband.
- Für das Wochenende bei Bedarf einen eigenen Zeitplan mit anderen Zeiten anlegen.
Freizeit begrenzen
- Einstellungen › Familie › Name Ihres Kindes › Nutzungszeiten und auf „+“ tippen.
- Minuten pro Tag für Spiele, Unterhaltung und soziale Medien einstellen. Apple schlägt altersgerechte Werte vor, die Sie anpassen können.
Käufe und neue Apps
- Einstellungen › Familie › Name Ihres Kindes › Apps & Websites › Einschränkungen › Kaufanfrage und „Kauferlaubnis erforderlich“ einschalten. Neue Apps braucht dann Ihr Okay, auch kostenlose.
- Altersfreigaben für Apps, Filme und Musik: Einstellungen › Familie › Name Ihres Kindes › Beschränkungen, unter „Inhaltsbeschränkungen“.
Gleich mitprüfen
Ihre eigene Person muss in der Kontaktliste Ihres Kindes stehen, sonst kommen seine Anfragen nicht bei Ihnen an.
Familie schon länger eingerichtet?
Mit Version 27 hat Apple die Kindersicherung neu gestaltet. Das Update allein reicht nicht: Die bisherigen Einstellungen müssen einmal auf die neue Kindersicherung umgestellt werden.
- Alle Geräte der Familie auf Version 27 aktualisieren, auch das iPad Ihres Kindes.
- Auf Ihrem Gerät Einstellungen › Familie › Name Ihres Kindes öffnen und der Aufforderung zum Aktualisieren der Kindersicherung folgen.
- Danach die Einstellungen aus „Neu einrichten“ einmal durchgehen. Was früher „Auszeit“ und „App-Limits“ hieß, finden Sie jetzt unter „Zeitplan für Bildschirmzeit“ und „Nutzungszeiten“.
Anleitung bei Apple: Kindersicherung einrichten
Strenger machen
- Weniger Freizeit-Minuten: unter „Nutzungszeiten“ die Werte senken.
- Früher Schluss: im „Zeitplan für Bildschirmzeit“ die Nachtzeit früher beginnen lassen.
- Nur freigegebene Websites: Apps & Websites › Einschränkungen › Websites › Filtern und „Nur genehmigte Websites“ wählen. Neue Seiten fragt Ihr Kind dann bei Ihnen an.
- Einzelne Apps sperren: unter „Apps & Websites“ eine App wählen und „App blockieren“.
- Kontakte: unter „Erlaubte Kontakte“ festlegen, mit wem Ihr Kind über Nachrichten und FaceTime schreiben darf, und „Kommunikationssicherheit“ einschalten.
Unser Tipp
Strengere Regeln funktionieren besser, wenn Sie sie vorher mit Ihrem Kind besprechen und erklären. Gemeinsam vereinbarte Zeiten werden seltener umgangen.
Überblick bekommen
Auf Ihrem Gerät sehen Sie, wie lange und womit Ihr Kind sein iPad nutzt: Einstellungen › Familie › Name Ihres Kindes. Mit Version 27 zeigt Apple die Nutzung übersichtlich nach Bereichen wie Unterhaltung, Spiele und soziale Medien.
Das geht auch ganz ohne Einschränkungen: Bildschirmzeit einschalten, nichts begrenzen und einige Wochen nur beobachten. Danach fällt die Entscheidung leichter, ob und wo Sie Grenzen setzen.
Bitte bedenken Sie: Die angezeigte Zeit enthält den Unterricht.
Schrittweise lockern
- Nutzungszeiten nach und nach erhöhen statt alles auf einmal freizugeben.
- Bei Websites von „Nur genehmigte Websites“ auf „Nur jugendfreie Websites“ wechseln.
- Anfragen nach mehr Zeit im Einzelfall genehmigen, statt die Grenzen dauerhaft zu ändern.
- Die Nachtpause sollte bleiben: Ausgeschlafene Kinder lernen besser.
Zwei Haushalte
Ein zweiter Elternteil kann in derselben Familie als „Elternteil/Erziehungsberechtigter“ eingetragen werden und die Bildschirmzeit vom eigenen Apple-Gerät aus mitverwalten. Hat nur ein Elternteil ein Apple-Gerät, sollten Sie die Regeln miteinander absprechen; Änderungen nimmt dann diese Person vor.
Direkt am iPad Ihres Kindes einstellen
Ohne eigenes Apple-Gerät, auch mit Android-Handy. Sie nehmen das iPad Ihres Kindes in die Hand, stellen alles ein und sichern es mit einem Code, den nur Sie kennen.
So funktioniert es
Alle Einstellungen liegen auf dem iPad selbst. Ändern lassen sie sich nur mit Ihrem Bildschirmzeit-Code. Den Unterschied zur Familienfreigabe merken Sie vor allem im Alltag: Möchte Ihr Kind mehr Zeit, geben Sie den Code direkt am iPad ein, statt eine Anfrage auf dem Handy zu bestätigen.
Vorher: Ihren eigenen Apple-Account bereithalten
Beim Festlegen des Codes fragt das iPad nach einem Apple-Account zur Wiederherstellung. Nutzen Sie dafür Ihren eigenen Account, nicht den Ihres Kindes. Kennt Ihr Kind das Passwort des verwendeten Accounts, kann es den Code zurücksetzen. Ein Apple-Account lässt sich kostenlos im Browser unter account.apple.com anlegen, ganz ohne Apple-Gerät.
Einrichten
Die Bezeichnungen können je nach Version leicht abweichen. Erst die Code-Sperre, dann alles andere.
Bildschirmzeit sichern
- Auf dem iPad Ihres Kindes Einstellungen › Bildschirmzeit öffnen und die Bildschirmzeit einschalten, falls sie noch aus ist.
- Code & Verwaltung › Bildschirmzeit-Einstellungen sperren
- Vier Ziffern eingeben und wiederholen. Nicht den Entsperr-Code des iPads verwenden und kein Geburtsdatum.
- Zur Wiederherstellung Ihren Apple-Account und Ihr Passwort eingeben. Code und Account sicher notieren.
Wichtige Apps immer erlauben
- Einstellungen › Bildschirmzeit › Immer erlaubt
- Über „Apps hinzufügen“ die Apps eintragen, die Ihr Kind für Unterricht und Hausaufgaben braucht.
Nachts eine Pause
- Einstellungen › Bildschirmzeit › Zeitplan für Bildschirmzeit und „Zeitplan“ einschalten.
- „Zeitplan hinzufügen“, Tage wählen und für die Nacht keine App-Bereiche freigeben. Die Uhrzeiten aus dem Tagesband übernehmen.
Freizeit begrenzen
- Einstellungen › Bildschirmzeit › Nutzungszeiten
- Minuten pro Tag für Spiele, Unterhaltung und soziale Medien festlegen und „Zeitplan für Bildschirmzeit anpassen“ einschalten.
Keine Apps und Accounts ohne Sie
- Unter Einstellungen › Bildschirmzeit › Apps & Websites › Einschränkungen das Installieren von Apps und In-App-Käufe blockieren.
- Unter Einstellungen › Bildschirmzeit › Beschränkungen › Datenschutzbeschränkungen › Accounts „Nicht erlauben“ wählen. Dann kann Ihr Kind keinen eigenen Apple-Account anmelden.
- Altersfreigaben unter Einstellungen › Bildschirmzeit › Beschränkungen, Abschnitt „Inhaltsbeschränkungen“.
Strenger machen
- Weniger Freizeit-Minuten: unter „Nutzungszeiten“ die Werte senken.
- Früher Schluss: die Nachtzeit im Zeitplan früher beginnen lassen.
- Websites filtern: unter „Apps & Websites › Einschränkungen“ im Bereich „Websites“ einen Filter wählen.
- Einzelne Apps sperren: unter „Apps & Websites“ eine App wählen und blockieren.
Für jede Änderung brauchen Sie Ihren Code.
Überblick bekommen
Unter Einstellungen › Bildschirmzeit zeigt das iPad, wie lange welche Apps genutzt wurden, pro Tag und pro Woche.
Am besten schauen Sie sich das regelmäßig gemeinsam mit Ihrem Kind an, zum Beispiel einmal pro Woche. So entsteht ein Gespräch statt einer Kontrolle.
Die angezeigte Zeit enthält auch den Unterricht.
Schrittweise lockern
- Nutzungszeiten nach und nach erhöhen.
- Ist ein Limit erreicht, können Sie mit Ihrem Code am iPad einmalig mehr Zeit geben, ohne die Regeln zu ändern.
- Die Nachtpause sollte bleiben.
Und kostenpflichtige Apps?
Es gibt kostenpflichtige Kinderschutz-Apps anderer Anbieter, die sich auch vom Android-Handy aus bedienen lassen. Für die hier beschriebenen Einstellungen sind sie nicht nötig. Ein Beispiel nennt die Schule auf ihrer Seite zur digitalen Erziehung.
Apple-Account Ihres Kindes prüfen
Ob und welcher Account auf dem iPad angemeldet ist, entscheidet, welcher Weg zu Ihnen passt. Die Prüfung dauert eine Minute.
So prüfen Sie
- Auf dem iPad Ihres Kindes die App „Einstellungen“ öffnen.
- Ganz oben links nachsehen: Steht dort „Beim iPad anmelden“, ist kein Account angemeldet. Steht dort ein Name, darauf tippen und die E-Mail-Adresse des Accounts ansehen.
Drei mögliche Ergebnisse
Kein Account angemeldet
Das ist der Standard der Schule und für viele Familien die einfachste Lösung: Alle Schul-Apps kommen von der Schule, aus dem App Store lässt sich nichts laden.
Nutzungszeiten legen Sie direkt am iPad fest. Sperren Sie dort auch Account-Änderungen, damit Ihr Kind nicht selbst einen Account anmeldet.
Ein Kinderaccount aus Ihrer Familie
Bestens. Mit eigenem Apple-Gerät folgen Sie dem Weg über die Familienfreigabe, sonst dem Weg direkt am iPad.
Ein Account, den Sie nicht kennen
Jugendliche legen sich manchmal selbst einen Account an, oft mit einem Geburtsdatum, das sie älter macht. Für einen solchen Account greifen die Kinderschutz-Einstellungen von Apple nicht automatisch.
Sprechen Sie zuerst mit Ihrem Kind, ohne Vorwurf. Danach gibt es zwei Wege:
- Neu anfangen: Ihr Kind meldet sich ab, Sie legen einen Kinderaccount in Ihrer Familie an. Fotos und Daten des alten Accounts vorher sichern.
- Account behalten: Ein falsches Geburtsdatum lässt sich nur eingeschränkt korrigieren; dabei hilft der Apple Support.
In beiden Fällen sperren Sie anschließend Account-Änderungen mit dem Bildschirmzeit-Code.
Hilfe, es klappt nicht
Die häufigsten Stolpersteine und was Sie tun können.
Häufige Fragen
Ich habe den Bildschirmzeit-Code vergessen
Mit Familienfreigabe: auf Ihrem eigenen Gerät unter Einstellungen › Familie › Name Ihres Kindes › Code & Verwaltung einen neuen Code festlegen.
Direkt am iPad: bei der Code-Abfrage „Code vergessen?“ tippen und den Apple-Account eingeben, den Sie zur Wiederherstellung angegeben haben.
Ohne diese Möglichkeit bleibt nur, das iPad zurückzusetzen. Bei einem Schul-iPad muss die Schule es danach neu einrichten. Bitte vermeiden. Mehr bei Apple.
Mein Kind kennt den Code
Code sofort ändern: Code & Verwaltung. Prüfen Sie auch, ob Ihr Kind das Passwort des Apple-Accounts kennt, mit dem der Code wiederhergestellt werden kann. Mit Familienfreigabe erhalten Sie eine Mitteilung, sobald der Code auf dem iPad Ihres Kindes eingegeben wird.
Die Zeiten greifen nicht
- Ist der Bildschirmzeit-Code gesetzt? Ohne Code lassen sich alle Regeln abschalten.
- Ist „Zeitplan“ eingeschaltet und für die richtigen Tage angelegt?
- Stellt das iPad die Uhrzeit automatisch ein? Einstellungen › Allgemein › Datum & Uhrzeit
- Mit Familienfreigabe: Laufen alle Geräte auf Version 27, und wurde die Kindersicherung umgestellt? So geht’s
Abends fehlt eine Schul-App für die Hausaufgaben
Die App unter „Immer erlaubt“ eintragen. Dann ist sie auch während der Nachtpause und nach Ablauf der Nutzungszeiten verfügbar.
Mein Kind umgeht die Sperren
- Websites filtern, damit Spiele und Videos nicht einfach im Browser laufen.
- Account-Änderungen sperren, damit kein zweiter Account angemeldet wird.
- Uhrzeit auf automatisch stellen und mit dem Code sichern.
- Darüber reden: Technik ersetzt keine Absprache.
Ich habe ein Android-Handy
Dann ist der Weg direkt am iPad der richtige. Er funktioniert vollständig ohne Apple-Gerät.
Wir leben in zwei Haushalten
Mit Familienfreigabe können beide Elternteile mitverwalten. Mehr dazu
Wen kann ich fragen?
Zu Schul-Apps und zur Nutzung im Unterricht: die Klassenleitung. Zu den Einstellungen von Apple: der Apple Support und die Apple-Anleitung zur Kindersicherung.
Impressum
Höhenweg 39
47447 Moers
Deutschland
Kontakt
E-Mail: ozeane-sprints-4s@icloud.com
Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV
Oliver HogardtHöhenweg 39
47447 Moers
Datenschutzerklärung
Kurz gesagt: Diese Seite setzt keine Cookies, verwendet kein Tracking und lädt nichts von fremden Servern. Tagesband und Wegweiser rechnen nur in Ihrem Browser; dabei wird nichts gespeichert oder übertragen.
Präambel
Mit der folgenden Datenschutzerklärung möchten wir Sie darüber aufklären, welche Arten Ihrer personenbezogenen Daten (nachfolgend auch kurz als „Daten“ bezeichnet) wir zu welchen Zwecken und in welchem Umfang verarbeiten. Die Datenschutzerklärung gilt für alle von uns durchgeführten Verarbeitungen personenbezogener Daten, sowohl im Rahmen der Erbringung unserer Leistungen als auch insbesondere auf unseren Webseiten, in mobilen Applikationen sowie innerhalb externer Onlinepräsenzen, wie z. B. unserer Social-Media-Profile (nachfolgend zusammenfassend bezeichnet als „Onlineangebot“).
Die verwendeten Begriffe sind nicht geschlechtsspezifisch.
Stand: 3. November 2026
Verantwortlicher
Oliver Hogardt
Höhenweg 39
47447 Moers
Deutschland
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Impressum: https://adolfinum.hogardt.de/#impressum
Übersicht der Verarbeitungen
Die nachfolgende Übersicht fasst die Arten der verarbeiteten Daten und die Zwecke ihrer Verarbeitung zusammen und verweist auf die betroffenen Personen.
Arten der verarbeiteten Daten
- Bestandsdaten.
- Kontaktdaten.
- Inhaltsdaten.
- Nutzungsdaten.
- Meta-, Kommunikations- und Verfahrensdaten.
- Protokolldaten.
Kategorien betroffener Personen
- Kommunikationspartner.
- Nutzer.
Zwecke der Verarbeitung
- Kommunikation.
- Sicherheitsmaßnahmen.
- Organisations- und Verwaltungsverfahren.
- Feedback.
- Bereitstellung unseres Onlineangebotes und Nutzerfreundlichkeit.
- Informationstechnische Infrastruktur.
Maßgebliche Rechtsgrundlagen
Maßgebliche Rechtsgrundlagen nach der DSGVO: Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht der Rechtsgrundlagen der DSGVO, auf deren Basis wir personenbezogene Daten verarbeiten. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass neben den Regelungen der DSGVO nationale Datenschutzvorgaben in Ihrem bzw. unserem Wohn- oder Sitzland gelten können. Sollten ferner im Einzelfall speziellere Rechtsgrundlagen maßgeblich sein, teilen wir Ihnen diese in der Datenschutzerklärung mit.
- Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a) DSGVO) - Die betroffene Person hat ihre Einwilligung in die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen spezifischen Zweck oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben.
- Rechtliche Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c) DSGVO) - Die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der der Verantwortliche unterliegt.
- Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO) - die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten notwendig, vorausgesetzt, dass die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten verlangen, nicht überwiegen.
Nationale Datenschutzregelungen in Deutschland: Zusätzlich zu den Datenschutzregelungen der DSGVO gelten nationale Regelungen zum Datenschutz in Deutschland. Hierzu gehört insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Das BDSG enthält insbesondere Spezialregelungen zum Recht auf Auskunft, zum Recht auf Löschung, zum Widerspruchsrecht, zur Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten, zur Verarbeitung für andere Zwecke und zur Übermittlung sowie automatisierten Entscheidungsfindung im Einzelfall einschließlich Profiling. Ferner können Landesdatenschutzgesetze der einzelnen Bundesländer zur Anwendung gelangen.
Geltung der Datenschutzvorgaben im Sitzland: In dem Land, in dem der Verantwortliche seinen Sitz hat, gelten neben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auch nationale Datenschutzvorschriften.
Sicherheitsmaßnahmen
Wir treffen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeiten und des Ausmaßes der Bedrohung der Rechte und Freiheiten natürlicher Personen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.
Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen und elektronischen Zugangs zu den Daten als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, der Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, die Löschung von Daten und Reaktionen auf die Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes, durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen.
Sicherung von Online-Verbindungen durch TLS-/SSL-Verschlüsselungstechnologie (HTTPS): Um die Daten der Nutzer, die über unsere Online-Dienste übertragen werden, vor unerlaubten Zugriffen zu schützen, setzen wir auf die TLS-/SSL-Verschlüsselungstechnologie. Secure Sockets Layer (SSL) und Transport Layer Security (TLS) sind die Eckpfeiler der sicheren Datenübertragung im Internet. Diese Technologien verschlüsseln die Informationen, die zwischen der Website oder App und dem Browser des Nutzers (oder zwischen zwei Servern) übertragen werden, wodurch die Daten vor unbefugtem Zugriff geschützt sind. TLS, als die weiterentwickelte und sicherere Version von SSL, gewährleistet, dass alle Datenübertragungen den höchsten Sicherheitsstandards entsprechen. Wenn eine Website durch ein SSL-/TLS-Zertifikat gesichert ist, wird dies durch die Anzeige von HTTPS in der URL signalisiert. Dies dient als ein Indikator für die Nutzer, dass ihre Daten sicher und verschlüsselt übertragen werden.
Übermittlung von personenbezogenen Daten
Im Rahmen unserer Verarbeitung von personenbezogenen Daten kommt es vor, dass diese an andere Stellen, Unternehmen, rechtlich selbstständige Organisationseinheiten oder Personen übermittelt beziehungsweise ihnen gegenüber offengelegt werden. Zu den Empfängern dieser Daten können z. B. mit IT-Aufgaben beauftragte Dienstleister gehören oder Anbieter von Diensten und Inhalten, die in eine Website eingebunden sind. In solchen Fällen beachten wir die gesetzlichen Vorgaben und schließen insbesondere entsprechende Verträge bzw. Vereinbarungen, die dem Schutz Ihrer Daten dienen, mit den Empfängern Ihrer Daten ab.
Allgemeine Informationen zur Datenspeicherung und Löschung
Wir löschen personenbezogene Daten, die wir verarbeiten, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, sobald die zugrundeliegenden Einwilligungen widerrufen werden oder keine weiteren rechtlichen Grundlagen für die Verarbeitung bestehen. Dies betrifft Fälle, in denen der ursprüngliche Verarbeitungszweck entfällt oder die Daten nicht mehr benötigt werden. Ausnahmen von dieser Regelung bestehen, wenn gesetzliche Pflichten oder besondere Interessen eine längere Aufbewahrung oder Archivierung der Daten erfordern.
Insbesondere müssen Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen oder deren Speicherung notwendig ist zur Rechtsverfolgung oder zum Schutz der Rechte anderer natürlicher oder juristischer Personen, entsprechend archiviert werden.
Unsere Datenschutzhinweise enthalten zusätzliche Informationen zur Aufbewahrung und Löschung von Daten, die speziell für bestimmte Verarbeitungsprozesse gelten.
Bei mehreren Angaben zur Aufbewahrungsdauer oder Löschungsfristen eines Datums, ist stets die längste Frist maßgeblich. Daten, die nicht mehr für den ursprünglich vorgesehenen Zweck, sondern aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder anderer Gründe aufbewahrt werden, verarbeiten wir ausschließlich zu den Gründen, die ihre Aufbewahrung rechtfertigen.
Aufbewahrung und Löschung von Daten: Die folgenden allgemeinen Fristen gelten für die Aufbewahrung und Archivierung nach deutschem Recht:
- 10 Jahre - Aufbewahrungsfrist für Bücher und Aufzeichnungen, Jahresabschlüsse, Inventare, Lageberichte, Eröffnungsbilanz sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen (§ 147 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 3 AO, § 257 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 4 HGB).
- 8 Jahre - Buchungsbelege, wie z. B. Rechnungen und Kostenbelege (§ 147 Abs. 1 Nr. 4 und 4a i.V.m. Abs. 3 Satz 1 AO, § 14b Abs. 1 UStG sowie § 257 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 4 HGB).
- 6 Jahre - Übrige Geschäftsunterlagen: empfangene Handels- oder Geschäftsbriefe, Wiedergaben der abgesandten Handels- oder Geschäftsbriefe, sonstige Unterlagen, soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind, z. B. Stundenlohnzettel, Betriebsabrechnungsbögen, Kalkulationsunterlagen, Preisauszeichnungen, aber auch Lohnabrechnungsunterlagen, soweit sie nicht bereits Buchungsbelege sind und Kassenstreifen (§ 147 Abs. 1 Nr. 2, 3, 5 i.V.m. Abs. 3 AO, § 257 Abs. 1 Nr. 2 u. 3 i.V.m. Abs. 4 HGB).
- 3 Jahre - Daten, die erforderlich sind, um potenzielle Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche oder ähnliche vertragliche Ansprüche und Rechte zu berücksichtigen sowie damit verbundene Anfragen zu bearbeiten, basierend auf früheren Geschäftserfahrungen und üblichen Branchenpraktiken, werden für die Dauer der regulären gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren gespeichert (§§ 195, 199 BGB).
Fristbeginn mit Ablauf des Jahres: Beginnt eine Frist nicht ausdrücklich zu einem bestimmten Datum und beträgt sie mindestens ein Jahr, so startet sie automatisch am Ende des Kalenderjahres, in dem das fristauslösende Ereignis eingetreten ist. Im Fall laufender Vertragsverhältnisse, in deren Rahmen Daten gespeichert werden, ist das fristauslösende Ereignis der Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung oder sonstige Beendigung des Rechtsverhältnisses.
Rechte der betroffenen Personen
Rechte der betroffenen Personen aus der DSGVO: Ihnen stehen als Betroffene nach der DSGVO verschiedene Rechte zu, die sich insbesondere aus Art. 15 bis 21 DSGVO ergeben:
- Widerspruchsrecht: Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. Werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht.
- Widerrufsrecht bei Einwilligungen: Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen jederzeit zu widerrufen.
- Auskunftsrecht: Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.
- Recht auf Berichtigung: Sie haben entsprechend den gesetzlichen Vorgaben das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.
- Recht auf Löschung und Einschränkung der Verarbeitung: Sie haben nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben das Recht, zu verlangen, dass Sie betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.
- Recht auf Datenübertragbarkeit: Sie haben das Recht, Sie betreffende Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder deren Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu fordern.
- Beschwerde bei Aufsichtsbehörde: Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs haben Sie das Recht auf Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt. Die Beschwerde kann insbesondere bei einer Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedstaat Ihres gewöhnlichen Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes eingelegt werden.
Bereitstellung des Onlineangebots und Webhosting
Wir verarbeiten die Daten der Nutzer, um ihnen unsere Online-Dienste zur Verfügung stellen zu können. Zu diesem Zweck verarbeiten wir die IP-Adresse des Nutzers, die notwendig ist, um die Inhalte und Funktionen unserer Online-Dienste an den Browser oder das Endgerät der Nutzer zu übermitteln.
- Verarbeitete Datenarten: Nutzungsdaten (z. B. Seitenaufrufe und Verweildauer, Klickpfade, Nutzungsintensität und -frequenz, verwendete Gerätetypen und Betriebssysteme, Interaktionen mit Inhalten und Funktionen); Meta-, Kommunikations- und Verfahrensdaten (z. B. IP-Adressen, Zeitangaben, Identifikationsnummern, beteiligte Personen). Protokolldaten (z. B. Logfiles betreffend Logins oder den Abruf von Daten oder Zugriffszeiten.).
- Betroffene Personen: Nutzer (z. B. Webseitenbesucher, Nutzer von Onlinediensten).
- Zwecke der Verarbeitung und berechtigte Interessen: Bereitstellung unseres Onlineangebotes und Nutzerfreundlichkeit; Informationstechnische Infrastruktur (Betrieb und Bereitstellung von Informationssystemen und technischen Geräten (Computer, Server etc.)). Sicherheitsmaßnahmen.
- Aufbewahrung und Löschung: Löschung entsprechend Angaben im Abschnitt „Allgemeine Informationen zur Datenspeicherung und Löschung“.
- Rechtsgrundlagen: Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO).
Weitere Hinweise zu Verarbeitungsprozessen, Verfahren und Diensten:
- Bereitstellung Onlineangebot auf gemietetem Speicherplatz: Für die Bereitstellung unseres Onlineangebotes nutzen wir Speicherplatz, Rechenkapazität und Software, die wir von einem entsprechenden Serveranbieter (auch „Webhoster“ genannt) mieten oder anderweitig beziehen; Rechtsgrundlagen: Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO).
- Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles: Der Zugriff auf unser Onlineangebot wird in Form von sogenannten „Server-Logfiles“ protokolliert. Zu den Serverlogfiles können die Adresse und der Name der abgerufenen Webseiten und Dateien, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmengen, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite) und im Regelfall IP-Adressen und der anfragende Provider gehören. Die Serverlogfiles können zum einen zu Sicherheitszwecken eingesetzt werden, z. B. um eine Überlastung der Server zu vermeiden (insbesondere im Fall von missbräuchlichen Angriffen, sogenannten DDoS-Attacken), und zum anderen, um die Auslastung der Server und ihre Stabilität sicherzustellen; Rechtsgrundlagen: Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO). Löschung von Daten: Logfile-Informationen werden für die Dauer von maximal 30 Tagen gespeichert und danach gelöscht oder anonymisiert. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.
- ALL-INKL: Leistungen auf dem Gebiet der Bereitstellung von informationstechnischer Infrastruktur und verbundenen Dienstleistungen (z. B. Speicherplatz und/oder Rechenkapazitäten); Dienstanbieter: ALL-INKL.COM - Neue Medien Münnich, Inhaber: René Münnich, Hauptstraße 68, 02742 Friedersdorf, Deutschland; Rechtsgrundlagen: Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO); Website: https://all-inkl.com/; Datenschutzerklärung: https://all-inkl.com/datenschutzinformationen. Auftragsverarbeitungsvertrag: Wird vom Dienstanbieter bereitgestellt.
Keine Cookies, kein Tracking, keine Inhalte Dritter
Diese Seite setzt keine Cookies und speichert nichts auf Ihrem Gerät. Sie verwendet keine Analyse- oder Trackingdienste und lädt keine Schriften, Skripte, Bilder oder sonstigen Inhalte von fremden Servern. Die Eingaben im Tagesband und im Wegweiser werden ausschließlich in Ihrem Browser verarbeitet und weder gespeichert noch übertragen. Links zu anderen Websites, etwa zur Schule oder zu Apple, sind einfache Verweise; erst wenn Sie einen solchen Link anklicken, gilt die Datenschutzerklärung der jeweiligen Website.
Kontakt- und Anfrageverwaltung
Bei der Kontaktaufnahme mit uns (z. B. per Post, Kontaktformular, E-Mail, Telefon oder via soziale Medien) sowie im Rahmen bestehender Nutzer- und Geschäftsbeziehungen werden die Angaben der anfragenden Personen verarbeitet, soweit dies zur Beantwortung der Kontaktanfragen und etwaiger angefragter Maßnahmen erforderlich ist.
- Verarbeitete Datenarten: Kontaktdaten (z. B. Post- und E-Mail-Adressen oder Telefonnummern). Inhaltsdaten (z. B. textliche oder bildliche Nachrichten und Beiträge sowie die sie betreffenden Informationen, wie z. B. Angaben zur Autorenschaft oder Zeitpunkt der Erstellung).
- Betroffene Personen: Kommunikationspartner.
- Zwecke der Verarbeitung und berechtigte Interessen: Kommunikation; Organisations- und Verwaltungsverfahren; Feedback (z. B. Sammeln von Feedback via Online-Formular). Bereitstellung unseres Onlineangebotes und Nutzerfreundlichkeit.
- Aufbewahrung und Löschung: Löschung entsprechend Angaben im Abschnitt „Allgemeine Informationen zur Datenspeicherung und Löschung“.
- Rechtsgrundlagen: Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO).
Änderung und Aktualisierung
Wir bitten Sie, sich regelmäßig über den Inhalt unserer Datenschutzerklärung zu informieren. Wir passen die Datenschutzerklärung an, sobald die Änderungen der von uns durchgeführten Datenverarbeitungen dies erforderlich machen. Wir informieren Sie, sobald durch die Änderungen eine Mitwirkungshandlung Ihrerseits (z. B. Einwilligung) oder eine sonstige individuelle Benachrichtigung erforderlich wird.
Sofern wir in dieser Datenschutzerklärung Adressen und Kontaktinformationen von Unternehmen und Organisationen angeben, bitten wir zu beachten, dass die Adressen sich über die Zeit ändern können und bitten die Angaben vor Kontaktaufnahme zu prüfen.
Begriffsdefinitionen
In diesem Abschnitt erhalten Sie eine Übersicht über die in dieser Datenschutzerklärung verwendeten Begrifflichkeiten. Soweit die Begrifflichkeiten gesetzlich definiert sind, gelten deren gesetzliche Definitionen. Die nachfolgenden Erläuterungen sollen dagegen vor allem dem Verständnis dienen.
- Bestandsdaten: Bestandsdaten umfassen wesentliche Informationen, die für die Identifikation und Verwaltung von Vertragspartnern, Benutzerkonten, Profilen und ähnlichen Zuordnungen notwendig sind. Diese Daten können u.a. persönliche und demografische Angaben wie Namen, Kontaktinformationen (Adressen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen), Geburtsdaten und spezifische Identifikatoren (Benutzer-IDs) beinhalten. Bestandsdaten bilden die Grundlage für jegliche formelle Interaktion zwischen Personen und Diensten, Einrichtungen oder Systemen, indem sie eine eindeutige Zuordnung und Kommunikation ermöglichen.
- Inhaltsdaten: Inhaltsdaten umfassen Informationen, die im Zuge der Erstellung, Bearbeitung und Veröffentlichung von Inhalten aller Art generiert werden. Diese Kategorie von Daten kann Texte, Bilder, Videos, Audiodateien und andere multimediale Inhalte einschließen, die auf verschiedenen Plattformen und Medien veröffentlicht werden. Inhaltsdaten sind nicht nur auf den eigentlichen Inhalt beschränkt, sondern beinhalten auch Metadaten, die Informationen über den Inhalt selbst liefern, wie Tags, Beschreibungen, Autoreninformationen und Veröffentlichungsdaten
- Kontaktdaten: Kontaktdaten sind essentielle Informationen, die die Kommunikation mit Personen oder Organisationen ermöglichen. Sie umfassen u.a. Telefonnummern, postalische Adressen und E-Mail-Adressen, sowie Kommunikationsmittel wie soziale Medien-Handles und Instant-Messaging-Identifikatoren.
- Meta-, Kommunikations- und Verfahrensdaten: Meta-, Kommunikations- und Verfahrensdaten sind Kategorien, die Informationen über die Art und Weise enthalten, wie Daten verarbeitet, übermittelt und verwaltet werden. Meta-Daten, auch bekannt als Daten über Daten, umfassen Informationen, die den Kontext, die Herkunft und die Struktur anderer Daten beschreiben. Sie können Angaben zur Dateigröße, dem Erstellungsdatum, dem Autor eines Dokuments und den Änderungshistorien beinhalten. Kommunikationsdaten erfassen den Austausch von Informationen zwischen Nutzern über verschiedene Kanäle, wie E-Mail-Verkehr, Anrufprotokolle, Nachrichten in sozialen Netzwerken und Chat-Verläufe, inklusive der beteiligten Personen, Zeitstempel und Übertragungswege. Verfahrensdaten beschreiben die Prozesse und Abläufe innerhalb von Systemen oder Organisationen, einschließlich Workflow-Dokumentationen, Protokolle von Transaktionen und Aktivitäten, sowie Audit-Logs, die zur Nachverfolgung und Überprüfung von Vorgängen verwendet werden.
- Nutzungsdaten: Nutzungsdaten beziehen sich auf Informationen, die erfassen, wie Nutzer mit digitalen Produkten, Dienstleistungen oder Plattformen interagieren. Diese Daten umfassen eine breite Palette von Informationen, die aufzeigen, wie Nutzer Anwendungen nutzen, welche Funktionen sie bevorzugen, wie lange sie auf bestimmten Seiten verweilen und über welche Pfade sie durch eine Anwendung navigieren. Nutzungsdaten können auch die Häufigkeit der Nutzung, Zeitstempel von Aktivitäten, IP-Adressen, Geräteinformationen und Standortdaten einschließen. Sie sind besonders wertvoll für die Analyse des Nutzerverhaltens, die Optimierung von Benutzererfahrungen, das Personalisieren von Inhalten und das Verbessern von Produkten oder Dienstleistungen. Darüber hinaus spielen Nutzungsdaten eine entscheidende Rolle beim Erkennen von Trends, Vorlieben und möglichen Problembereichen innerhalb digitaler Angebote
- Personenbezogene Daten: „Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z. B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.
- Protokolldaten: Protokolldaten sind Informationen über Ereignisse oder Aktivitäten, die in einem System oder Netzwerk protokolliert wurden. Diese Daten enthalten typischerweise Informationen wie Zeitstempel, IP-Adressen, Benutzeraktionen, Fehlermeldungen und andere Details über die Nutzung oder den Betrieb eines Systems. Protokolldaten werden oft zur Analyse von Systemproblemen, zur Sicherheitsüberwachung oder zur Erstellung von Leistungsberichten verwendet.
- Verantwortlicher: Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.
- Verarbeitung: „Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten, sei es das Erheben, das Auswerten, das Speichern, das Übermitteln oder das Löschen.
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